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   OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15   

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OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15 (https://dejure.org/2015,39097)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.2015 - 2 ME 193/15 (https://dejure.org/2015,39097)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 2 ME 193/15 (https://dejure.org/2015,39097)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91

    Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
    "Bei der Entscheidung, welche Schulstandorte zu schließen sind, steht dem Schulträger ein planerisches Ermessen zu, das die Gerichte nur eingeschränkt überprüfen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979, 352, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025; Sen., Urt. v. 8.4.2015 - 2 KN 351/13 -, Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris).

    Während früher im Wesentlichen geprüft wurde, ob die schulorganisatorische Entscheidung für die Beteiligten zu unzumutbaren Ergebnissen führt (BVerwG v. 31.1.1994 u.v. 23.10.1978, jeweils aaO.), ist später in Anlehnung an die allgemein im Planungsrecht entwickelten Grundlagen neben dem Abwägungsergebnis auch der Abwägungsvorgang als solcher mit in den Blick genommen worden (BVerwG v. 7.1.1992, aaO), wobei etwaige Abwägungsdefizite in der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung zum Schulrecht unterschiedlich gewichtet werden (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.9.2003 - 2 M 435/03 2003 -, juris, das weiter eine unzumutbare Beeinträchtigung der Eltern/Kinder fordert; VG Minden, Urt. v. 27.4.2012 - 8 K 1318/11 -, juris, Beschl. v. 25.2.2011 - 8 L 716/10 -, das einen generellen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens bejaht; vermittelnd VGH München, Beschl. v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 -, der eine unzumutbare Beeinträchtigung annimmt, wenn die organisatorische Maßnahme entweder für die Schüler/Eltern unzumutbare Nachteile bringt oder sich als eindeutig rechtswidrig erweist).

    Die organisationsrechtliche Entscheidung ist vielmehr nur eingegrenzt auf unzumutbare Beeinträchtigungen und grobe Planungsfehler daraufhin zu überprüfen, ob alles an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, ob das Gewicht der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden oder aber der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Bedeutung der Belange außer Verhältnis stehen, sowie ob naheliegende Planungsalternativen erwogen worden sind BVerwG, (Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025).

    Insoweit wird klarstellend auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1992 - 6 B 32.91 -, NVwZ 1992, 1202, verwiesen, in dem es heißt (Hervorhebung durch den Senat):.

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 136/15
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
    Die Antragsgegnerin muss sich angesichts dessen fragen lassen, warum sie im Parallelverfahren 2 ME 136/15 auf Seite 6 ihrer Beschwerdeerwiderung (Gerichtsakte, Bl. 266) in Abrede stellt, die Erkenntnisse aus den vom CIMA-Institut erarbeiteten Tabellen nicht an die Mandatsträger weitergeleitet zu haben.

    Der im Parallelverfahren 2 ME 136/15 mit Schriftsatz vom 14. Dezember 2015 übermittelte beglaubigte Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung der Antragsgegnerin vom 26. November 2015 in dem es u.a. heißt,.

    Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich der Senat in dem von der Antragsgegnerin im Parallelverfahren 2 ME 136/15 erwähnten Verfahren der Schulschließung in M. (2 ME 233/15) lediglich auf der Grundlage des dortigen Beschwerdevorbringens mit der Frage zu befassen hatte, ob eine ordnungsgemäße Schülerzahlenprognose - erstellt worden ist und dort im Übrigen die Schülerzahlen für einen Zeitraum von zehn Jahren - ermittelt worden sind.

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
    11 Die gerichtliche Kontrolle einer Prognose beschränkt sich grundsätzlich - so auch hier - darauf, ob diese unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer der Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7.1978 - 4 C 79.76 -, BVerwGE 56, 110, BVerfG, Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40, vgl. allgemein zu Prognoseentscheidungen auch Brunn, NJOZ 2014, 361).

    Erforderlich sind vielmehr ein Mindestmaß an schriftlicher Dokumentation der verwendeten Zahlen und erforderlichenfalls auch nähere Erläuterungen zur methodischen Herangehensweise (vgl. zum Begründungerfordernis BVerfG, Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 KN 57/11

    Rechtskontrolle einer planerischen Schulorganisationsmaßnahme durch das Gericht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
    "Bei der Entscheidung, welche Schulstandorte zu schließen sind, steht dem Schulträger ein planerisches Ermessen zu, das die Gerichte nur eingeschränkt überprüfen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979, 352, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025; Sen., Urt. v. 8.4.2015 - 2 KN 351/13 -, Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris).

    Bei der Planungsentscheidung ist dabei nicht das individuelle Interesse einzelner Schüler an der Erhaltung gerade ihrer Schule maßgeblich, sondern zu prüfen, ob angesichts der Gesamtsituation des Schulwesens in dem Raum ein solches (bisheriges) Bildungsangebot weiter anzubieten ist (Sen., Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris; Rux/Niehues, aaO., Rnr. 964).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
    Rechtlich zu beanstanden ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die verfahrensrechtlich geordneten Entscheidungsebenen nicht mehr getrennt, einseitig Absprachen über die weitere Verfahrensgestaltung getroffen und wenn der Gestaltungsspielraum der zuständigen Stelle sachwidrig eingeengt werden (Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
    Der staatliche Erziehungsauftrag der Schule, der aus Art. 7 GG abgeleitet wird, steht zwar eigenständig neben dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG; er ist diesem nicht nach-, sondern gleichgeordnet (BVerfG, Urt. v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 244; BVerwG, Beschl. v. 8.5.2008 - 6 B 64.07 -, DÖV 2008, 775).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
    Der Senat geht - darauf sei lediglich präzisierend hingewiesen - davon aus, dass das hier in Rede stehende allgemeine rechtsstaatliche Abwägungsgebot (dazu grundsätzlich BVerwG, Urt. v. 23.1.1981 - 4 C 4.78 -, BVerwGE 61, 295 = NJW 1981, 2137; Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276 = NJW 2000, 3584) nicht notwendig die gleichen Konturen hat wie das Abwägungsgebot im Bau- und Fachplanungsrecht (vgl. dazu jüngst Lege, DÖV 2015, 361); in seiner jeweiligen Ausprägung richtet es sich vielmehr nach den gesetzlichen Vorgaben und im Übrigen nach dem rechtsstaatlich für jede Abwägung unabdingbar Gebotenen (BVerwG, Urt. v. 24.6.2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 = NVwZ 2004, 1229; Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 35.13 -, NVwZ 2015, 656).
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
    Die Auslegung des § 106 Abs. 1 NSchG ergibt, dass der Gesetzgeber dem Schulträger insoweit ein behördliches Letztentscheidungsrecht (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Vorlagebeschl. v. 10.12.2014 - 6 C 16.13 -, N&R 2015, 173, BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07 -, NVwZ 2010, 435) einräumen wollte, das der Verordnungsgeber in § 6 Abs. 1 SchOrgVO näher konkretisiert hat.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
    Der Senat geht - darauf sei lediglich präzisierend hingewiesen - davon aus, dass das hier in Rede stehende allgemeine rechtsstaatliche Abwägungsgebot (dazu grundsätzlich BVerwG, Urt. v. 23.1.1981 - 4 C 4.78 -, BVerwGE 61, 295 = NJW 1981, 2137; Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276 = NJW 2000, 3584) nicht notwendig die gleichen Konturen hat wie das Abwägungsgebot im Bau- und Fachplanungsrecht (vgl. dazu jüngst Lege, DÖV 2015, 361); in seiner jeweiligen Ausprägung richtet es sich vielmehr nach den gesetzlichen Vorgaben und im Übrigen nach dem rechtsstaatlich für jede Abwägung unabdingbar Gebotenen (BVerwG, Urt. v. 24.6.2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 = NVwZ 2004, 1229; Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 35.13 -, NVwZ 2015, 656).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
    Der Senat geht - darauf sei lediglich präzisierend hingewiesen - davon aus, dass das hier in Rede stehende allgemeine rechtsstaatliche Abwägungsgebot (dazu grundsätzlich BVerwG, Urt. v. 23.1.1981 - 4 C 4.78 -, BVerwGE 61, 295 = NJW 1981, 2137; Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276 = NJW 2000, 3584) nicht notwendig die gleichen Konturen hat wie das Abwägungsgebot im Bau- und Fachplanungsrecht (vgl. dazu jüngst Lege, DÖV 2015, 361); in seiner jeweiligen Ausprägung richtet es sich vielmehr nach den gesetzlichen Vorgaben und im Übrigen nach dem rechtsstaatlich für jede Abwägung unabdingbar Gebotenen (BVerwG, Urt. v. 24.6.2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 = NVwZ 2004, 1229; Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 35.13 -, NVwZ 2015, 656).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07

    Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule,

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

  • BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger -

  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 7 CS 13.1880

    Bildung von Eingangsklassen von Grundschulen nur an einem von zwei Schulorten

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2012 - 2 MN 244/11

    Vorgaben der Mindestzügigkeit und des Prognosezeitraums für die Schülerzahlen von

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15

    Abwägung; Abwägungsgebot; Auflösung; Förderschule; Schließung; Schule;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 M 435/03

    Rückwirkung einer Schulschließung

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13

    Fehlende Information von Elternräten macht Schulbezirkssatzung nicht unwirksam

  • VG Minden, 25.02.2011 - 8 L 716/10

    Rat der Stadt Blomberg muss über Schulschließung erneut entscheiden

  • VG Minden, 27.04.2012 - 8 K 1318/11

    Jahrgangsweise Schließung einer Grundschule durch den Wegfall der Bildung von

  • OVG Niedersachsen, 04.08.2016 - 2 ME 141/16

    Prognose; Schulaufhebung; Schülerzahlenprognose; Schulschließung

    Zur Aufhebung zweier Grundschulen (§ 106 Abs. 1 NSchG), insbesondere zu der Voraussetzung der Erstellung einer Schülerzahlenprognose gemäß § 6 Abs. 1 SchOrgVO (Folgeverfahren im Nachgang zu den Senatsbeschlüssen vom 18. Dezember 2015 - 2 ME 136/15 u. 2 ME 193/15 -).

    Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der hiergegen erhobenen Klage der Antragsteller hatte zweitinstanzlich Erfolg (Senatsbeschl. v. 18.12.2015 - 2 ME 136/15 - die Parallelentscheidung vom gleichen Tage - 2 ME 193/15 - ist in juris veröffentlicht).

    Auch im Übrigen ist eine unzumutbare Beeinträchtigung der Antragsteller in ihren Rechten bzw. ein grober Planungsfehler (vgl. zum Überprüfungsmaßstab Senatsbeschl. v. 18.12.2015 - 2 ME 136/15 u. 2 ME 193/15 -, letzterer in juris veröffentlicht) nicht dargelegt.

  • VG Schleswig, 03.07.2018 - 9 A 71/17

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Ausübung des Prognosespielraums bei der

    Dies ist Ausfluss des rechtsstaatlichen Prinzips der Gewaltenteilung (siehe nur OVG Lüneburg, B. v. 18.12.2015 - 2 ME 193/15 -, juris, Rdnr. 11; VG Karlsruhe, U. v. 20.04.2017 - 3 K 2922/16 -, juris, Rdnr. 46).
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